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TalentIQ Recruiting GmbH

Seitenstettengasse 5/37

1010 Wien
 

 

Telefon: +43 (0) 676 740 750 0
E-Mail: office@talentiq-recruiting.com

 

Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Geschäftszweig: Personaldienstleistungen & Consulting
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Firmenbuchnummer: FN 651339b
UID-Nummer: ATU 

 

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personal- und Unternehmensberatung

Stand 01.02.2020

 

1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der TalentIQ Recruiting GmbH, im Folgenden kurz „TalentIQ“ genannt, und des Vertragspartners, im Folgenden kurz „Auftraggeber“ genannt, im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen aus

„Personal- und Unternehmensberatung“.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Personen mit der männlichen Form bezeichnet. Diese bezieht sich immer zugleich auf weibliche wie auf männliche Personen.

 

2. Personal- und Unternehmensberatung

TALENTIQ führt für den Auftraggeber die Personalsuche und -auswahl auf Basis der gemeinsam mit dem Auftraggeber erstellten oder von diesem zur Verfügung gestellten Stellenbeschreibung der zu besetzenden Position sowie des Anforderungsprofils des Kandidaten durch.

Der Umfang eines konkreten Unternehmensberatungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

 

3. Aufklärungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass TALENTIQ auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und TALENTIQ von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von TALENTIQ bekannt werden.

Leitet TALENTIQ im Rahmen eines Suchauftrages einen Kandidaten weiter, der sich davor unabhängig davon beim Auftraggeber für diese Stelle beworben hat, hat der Auftraggeber TALENTIQ umgehend darüber zu informieren. Wenn diese Information unterbleibt und vom Auftraggeber andere Leistungen im Zusammenhang mit dem Kandidaten in Anspruch genommen werden (z. B. Referenzeinholung, Koordination von Vorstellungsterminen etc.), gilt dieser Kandidat als von TALENTIQ vorgeschlagen.

Änderungen seines Namens, seiner Firmenbezeichnung, seiner Anschrift, der Zahlstelle, der Firmenbuchnummer oder der Rechtsform hat der Auftraggeber TALENTIQ umgehend schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten an den Auftraggeber als zugegangen, wenn sie an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene Adresse oder Zahlstelle gesandt werden.

 

4. Vertragsdauer

Der Beratungsvertrag tritt mit Annahme des Angebots, spätestens mit dem ersten notwendigen Schritt, der seitens TALENTIQ für die Personalsuche und -auswahl auf Basis der Stellenbeschreibung und des Anforderungsprofils gesetzt wird, in Kraft.

Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projektes. Gerät der Auftraggeber im Falle von Zwischenabrechnungen in Zahlungsverzug, wird über ihn ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder handelt er sonst grob vertrags- oder gesetzwidrig, ist TALENTIQ berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

 

5. Schutz des geistigen Eigentums

Die Urheberrechte an den von TALENTIQ und Mitarbeitern von TALENTIQ geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei TALENTIQ. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, Werke ohne ausdrückliche Zustimmung von TALENTIQ zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von TALENTIQ– insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt TALENTIQ zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

6. Honorar

Soweit nichts anderes vereinbart ist, kommen hinsichtlich des Honorars folgende Regelungen zur Anwendung: Das mit dem Auftraggeber zu vereinbarende Honorar deckt den Arbeitsaufwand von TALENTIQ für die Suche und Auswahl sowie die Präsentation der geeigneten Kandidaten ab und wird nach Abschluss des (freien) Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidaten – somit spätestens mit Dienstantritt – von TALENTIQ in Rechnung gestellt (Erfolgshonorar). TALENTIQ ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar umfasst je nach getroffener Vereinbarung einen bestimmten Prozentsatz des Jahresbruttobezugs für Vollzeitbeschäftigung.

Der Berechnung des Honorars wird das Bruttojahresentgelt für Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung ist das Bruttojahresentgelt auf Vollzeit hochzurechnen) der von TALENTIQ vermittelten Arbeitskraft zugrunde gelegt. Das Bruttojahresentgelt setzt sich zusammen aus dem der von TALENTIQ vermittelten Arbeitskraft in Aussicht gestellten bzw. mit diesem vereinbarten Bruttojahresgehalt (Fixum) zuzüglich Überstundenpauschalien und anteiliger Sonderzahlungen sowie dem Durchschnitt allfälliger Provisionen, Bonifikationen und Zulagen im ersten Dienstjahr. Das Honorar wird kaufmännisch auf die nächste Zehnerstelle gerundet.

Das Honorar ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig und wird zuzüglich 20 % USt verrechnet. Die Rechnungslegung erfolgt auf elektronischem Wege. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden und verpflichtet sich, seine E- Mail-Adresse, die zu diesem Zweck verwendet werden soll, bekannt zu geben. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Zinssatz in Höhe von 9,2 % zuzüglich des jeweils gültigen Basiszinssatzes verrechnet. Als Entschädigung für die Betreibungskosten werden dem Auftraggeber Mahnspesen in Höhe von € 40,-- je Mahnlauf in Rechnung gestellt.

Unterbleibt die Beendigung des Auftrages aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertrages gemäß Punkt 4 und/oder Punkt 5 der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so behält TALENTIQ den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich der ersparten Aufwendungen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigene Forderungen mit dem Rechnungsbetrag aufzurechnen oder fällige Zahlungen aus welchem Grund auch immer zurück zu halten.

 

7. Haftung und Schadenersatz

TALENTIQ haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Fall groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

Geht der Auftraggeber mit einem von TALENTIQ namhaft gemachten Kandidaten innerhalb von 2 Jahren nach erstmaliger Bekanntgabe des Namens einen (freien) Dienstvertrag ein, verpflichtet sich der Auftraggeber, TALENTIQ davon innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss des (freien) Dienstvertrages schriftlich zu verständigen und wird das im Beratungsvertrag vereinbarte Honorar sofort zur Zahlung fällig. Erfolgt die Verständigung verspätet oder unterlässt der Auftraggeber die Verständigung, hat er das Zweifache des in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorars zu entrichten.

 

8. Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Datenschutz

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und Verschwiegenheit.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Namen der Kandidaten sowie alle ihm über diese zugegangenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Insbesondere verpflichtet er sich, diese unter keinen Umständen an dritte Personen weiterzugeben oder sie auch nur namhaft zu machen. Handelt der Auftraggeber wider diese Verpflichtung, gilt eine verschuldensunabhängige, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in der Höhe des zweifachen in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorars als vereinbart.

TALENTIQ verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, über die Trenkwalder im Zuge der Auftragsabwicklung Kenntnis erlangt, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers.

Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort. Ausnahmen davon bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

TALENTIQ ist berechtigt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet TALENTIQ Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

9. Sonstiges

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Angeboten und Informationen auf elektronischem Weg bzw. einer telefonischen Kontaktaufnahme durch TALENTIQ ausdrücklich einverstanden.

 

10. Schlussbestimmungen

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Alle von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen sind schriftlich zu fixieren. Das gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.

Als Gerichtsstandort gilt Wien.

Datenschutz

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Personenbezogene Daten sind dabei alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen und somit Informationen, die Ihnen individuell zugeordnet werden können. Beispiele hierfür sind u.a. Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder IP-Adresse.

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1. Verantwortlicher

Verantwortliche Stelle für Ihre personenbezogenen Daten ist

TalentIQ Recruiting GmbH
Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien
FN 651339 b, Handelsgericht Wien
Tel.: +43 676 740 750 0
E-Mail: stephan.mahrhofer@talentiq-recruiting.com

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2. Kontakt mit uns

Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

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3. Allgemeines zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

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Soweit auf unserer Webseite die Möglichkeit der Eingabe personenbezogener Daten (z.B. Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse) besteht, erfolgt dies ausdrücklich auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben und nur zu den jeweils angegebenen Zwecken verwendet. Eine gegenüber uns erteilte Zustimmung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Es besteht keine Verpflichtung, jene Daten, um deren Angabe wir Sie auf unserer Webseite bitten, tatsächlich anzugeben.

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4. Allgemeines zu Cookies

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7. Youtube & Hinweise zur Einbindung von Videos

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9. Ihre Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten

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